21.01.2025 - 6.1 Entgeltordnung für die Nutzung des Hafens

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Mönkebude beabsichtigt die Entgelte für die Nutzung des öffentlichen Hafens der  Gemeinde Mönkebude an die aktuellen Erfordernisse anzupassen. Die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung von Häfen sind in den letzten Jahren gestiegen.

Dazu gehören höhere Ausgaben für Energie, Wasser, Abfallentsorgung und Instandhaltungsarbeiten.

 

Eine Anpassung der Entgelte ist notwendig, um diese gestiegenen Kosten zu decken.

Als Anlage finden Sie die geänderte Entgeltordnung für die Nutzung des Hafens sowie die Kalkulation.

 

 

Herr Schubert erläutert kurz die vorgenommenen Änderungen die sich aus der Kalkulation ergeben. Von seiten der Gemeinde bestand der Wunsch, die Liegegebühren für Tagesgäste zusätzlich mit einem Entgelt ab der 3. Person zu belegen. Frau Becker erläutert, dass dies nicht möglich ist, da dem Entgelt keine Kosten gegenüberstehen. Weiterhin hätte dies Auswirken auf die im Dezember beschlossene Entgeltordnung.

Da teilweise auch sehr große Boote im Hafen liegen, wird vorgeschlagen ab einer Bootslänge von 14 m zusätzlich 3 € für jeden weiteren laufenden Meter zu erheben.

Weiterhin ist der Satz 2 in Pkt. 10 zu streichen. Hierzu hatte sich die Gemeindevertretung bereits auf der Sitzung im Dezember geeinigt.

 

Herr Schubert bringt die Drucksache mit den zuvor genannten Änderungen zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkebude beschließt die Entgeltordnung für die Erhebung von Nutzungsentgelten für den öffentlichen Hafen der Gemeinde Mönkebude ab dem 01.02.2025 mit zuvor genannten Änderungen zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache