16.12.2024 - 6.2 Genehmigungsverfügung zur 3. Nachtragshaushalts...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die durch die Gemeindevertretung am 17.10.2024 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtsaufsichtbehörde wurde mit Schreiben vom 08.11.2024 für das Jahr 2024 ein Höchstbetrag der Kassenkredite anteilig in Höhe von 2.066.000 € genehmigt.

 

Der Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für 2024 wurde in Höhe von 582.600 EUR genehmigt.

 

 

Die Informationsvorlage wird von den Gemeindevertretern zur Kenntnis genommen

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache