25.11.2024 - 5.4 Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr....

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Wortprotokoll

Mit Beschluss vom 04.05.2023 hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25/2022 "Solarpark Eggesin-Karpin V mit Gewerbegebiet" beschlossen.

 

Antragsteller für die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Energiepark Anlagenbau GmbH & Co.KG.

 

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Anschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages erforderlich, mit dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet (§ 12 Abs. 1 BauGB). Dies regelt der anliegende Durchführungsvertrag. In diesem Zusammenhang wurden durch die Verwaltung die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 BauGB, d. h. die Verfügbarkeit des Vorhabengrundstücks und auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers, geprüft. Demnach ist der Vorhabenträger bereit und in der Lage, das abgestimmte Vorhaben (Solarpark Eggesin-Karpin V mit Gewerbegebiet) zu realisieren.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt, dem Abschluss des Durchführungs- und Erschließungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Stadt Eggesin und der Energiepark Anlagenbau GmbH & Co.KG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25/2022 "Solarpark Eggesin-Karpin V mit Gewerbegebiet" der Stadt Eggesin in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache