21.11.2024 - 6.2 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Rahmen einer unausgeglichenen Haushaltssatzung ist von der Gemeindevertretung ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen.

 

Es sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maß-

nahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann.

Weiterhin ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder

erreicht werden kann (Konsolidierungszeitraum).

 

Nach § 43 (8) KV M-V ist das Haushaltskonsolidierungskonzept jährlich fortzuschreiben.

   

Die jährliche Fortschreibung für das Jahr 2024 erfolgte mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024/2025.

 

 

Herr Winter erläutert ausführlich das Konsolidierungskonzept; er gibt Hinweise auf die Durchführung der Maßnahmen und der finanziellen Planungen, z.B. die Nutzung des Parkplatzes.

 

Frau Voigt nimmt ab 18:15 Uhr an der Gemeindevertretung teil. Damit sind 7 Gemeindevertreter anwesend.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Fortschreibung des Haushalts-konsolidierungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2024.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache