14.11.2024 - 6.2 Erstellung einer Gebührensatzung für die Straße...

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Wortprotokoll

Bezugnehmend auf die Drucksache 23/173/12 (Grundsatzbeschluss Umstellung Straßenreinigungssatzung) wurde die Verwaltung beauftragt, eine Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Ahlbeck sowie eine Gebührenkalkulation zu erstellen.

 

Nachdem alle umlagefähigen Kosten zusammengetragen wurden, ergibt sich eine Gesamtsumme von 37.445,96 Euro für das volle Kalenderjahr. Der Stundenaufwand der Gemeindearbeiter wurde in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und dem Ordnungsamt geschätzt.

 

Als Abgeltung des öffentlichen Interesses verbleibt ein Anteil von 25 % der Gesamtkosten im Vorfeld bei der Gemeinde. Die restlichen 75 % werden auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt. Die Gemeinde ist mit ihren Gemeindegrundstücken ebenfalls Anlieger und gebührenpflichtig. Mit dieser prozentualen Verteilung ergibt sich ein Frontmeterpreis von 2,57 Euro.

 

Der Frontmeterpreis gilt für die Veranlagungsjahre 2025 und 2026. Nach Abschluss des Haushaltjahres 2025 wird die Kalkulation im Jahr 2026 überarbeitet. Sollte sich eine Kostenunterdeckung bzw. -überdeckung ergeben, wird diese in den darauffolgenden Veranlagungsjahren ausgeglichen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahlbeck beschließt die Einführung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung zum 01.01.2025.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         9

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache