12.11.2024 - 8.2 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Datum:
- Di., 12.11.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Lisa Thiele
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Im Rahmen einer unausgeglichenen Haushaltssatzung ist von der Gemeindevertretung ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen.
Es sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maß-
nahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann.
Weiterhin ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder
erreicht werden kann (Konsolidierungszeitraum).
Nach § 43 (8) KV M-V ist das Haushaltskonsolidierungskonzept jährlich fortzuschreiben.
Die jährliche Fortschreibung für das Jahr 2024 erfolgte mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024/2025.
Frau Thiele erläutert das Haushaltskonsolidierungskonzept 2024 der Gemeinde Mönkebude.
Es wird nach dem Sachstand des Parkplatzes erfragt. Am 03.12.2024 gibt es einen Termin beim Gericht dazu.
Es wird besprochen, dass Frau Boek die Entgeltordnung für den Hafen (Liegegebühren) bis zum 18.12.2024 (Gemeindevertretung) erstellt.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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153,5 kB
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