12.11.2024 - 8.2 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonz...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Im Rahmen einer unausgeglichenen Haushaltssatzung ist von der Gemeindevertretung ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen.

 

Es sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maß-

nahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann.

Weiterhin ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder

erreicht werden kann (Konsolidierungszeitraum).

 

Nach § 43 (8) KV M-V ist das Haushaltskonsolidierungskonzept jährlich fortzuschreiben.

   

Die jährliche Fortschreibung für das Jahr 2024 erfolgte mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024/2025.

 

 

Frau Thiele erläutert das Haushaltskonsolidierungskonzept 2024 der Gemeinde Mönkebude.

Es wird nach dem Sachstand des Parkplatzes erfragt. Am 03.12.2024 gibt es einen Termin beim Gericht dazu.

 

Es wird besprochen, dass Frau Boek die Entgeltordnung für den Hafen (Liegegebühren) bis zum 18.12.2024 (Gemeindevertretung) erstellt.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Fortschreibung des Haushalts-konsolidierungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2024.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache