12.11.2024 - 8.1 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Mönke...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Mönkebude ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass die nachstehend aufgeführten Grenzen für die Erheblichkeit bzw. Wesentlichkeit erreicht bzw. überschritten werden.

 

Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder

zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 2 v.H. der laufen-

den Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Erheblichkeitsgrenze für die Auszah-

lungen im Finanzhaushalt.

Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare Auszahlun-

gen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen

und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 10,0 TEUR nicht

übersteigen.

 

 

Frau Thiele erläutert den Nachtragshaushaltsplan.

 

Vorzunehmende Änderungen:

Wohnsitzanteile von 118.000 € auf 127.000 €.

Die Strandkörbe wurden in den laufenden Bereich übertragen (30.000 €)

 

Frau Ihlenfeldt erfragt die Zusammensetzung der Wohnsitzanteile. Dies wird beantwortet.

 

Herr Firneisen erfragt, wie die Eingruppierung der im Stellenplan aufgeführten Stellen erfolgt.

Dies wird durch Herrn Zobel beantwortet.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die 1.Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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