05.11.2024 - 8.1 Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der F...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Gemäß der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V vom 11.Dezember 2023) gelten monatliche Höchstsätze, welche nicht überschritten werden dürfen.

 

Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss der jeweiligen obersten Dienstbehörde gem. § 4 Abs. 1 FwEntschVO M-V bestimmt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Aufwandsentschädigungen, wie in der Anlage dargestellt, aufgeteilt.

 

Gemäß § 2 Abs.1 Nr.5 in Verbindung mit Abs. 2 der FwEntschVO M-V kann der Wehrführer eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 250,00 Euro und der Stellvertreter höchstens i. H. v. 150,00 Euro erhalten.

Gemäß § 5 Abs.2 Nr.4 der FwEntschVO M-V kann der Jugendfeuerwehrwart eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 125,00 Euro.

Gemäß § 5 Abs.2 i.V.m. § 2 Abs. 2 der FwEntschVO M-V kann der stellv. Jugendfeuerwehrwart eine Aufwandsentschädigung höchstens i. H. v. 62,50 Euro erhalten.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für den Wehrführer in Höhe von 250 Euro monatlich und für den stellv. Wehrführer in Höhe von 125 Euro monatlich.

 

Weiter beschließt die Gemeindevertretung Grambin die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für den Jugendfeuerwehrwart in Höhe von 125 Euro monatlich und für den Stellvertreter in Höhe von 60 Euro monatlich.

 

Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2025.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für den Gerätewart in Höhe von 100 Euro monatlich.

 

Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2025.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         1

        2

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=20349&selfaction=print