17.10.2024 - 7.5 3. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ahlbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ahlbeck
- Datum:
- Do., 17.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Isabel Schulz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen.
Herr Schnellhammer erläutert den Nachtragshaushalt und erklärt in welchen Punkten, aufgrund der nun vorliegenden Zensuszahlen sich noch Änderungen ergeben haben. (Tabelle Frau Schulz)
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die 3. Nachtragshaushaltssatzung zu beschließen.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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209,7 kB
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