16.10.2024 - 7.9 Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen / ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Nach § 50 KV M-V sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind.

 

Der Haushaltsplan der Gemeinde Meiersberg wurde im Jahr 2024 für den Zeitraum 2024/2025 beschlossen. Für den Schullastenausgleich wurden im Haushaltsplan für das Jahr 2024 Mittel in Höhe von 34.500 € veranschlagt.

 

Nach Vorlage der Abrechnungen für das Schuljahr 2023/2024 beläuft sich der Schullastenausgleich auf insgesamt 45.592,64 €. Grund hierfür sind in erster Linie die gestiegenen Unterhaltungsaufwendungen für den Schulkomplex in Ferdinandshof.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung erfolgt aus der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (Produkt 54.10.10.00 SK 52330000).

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt gemäß § 50 KV M-V die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zu genehmigen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=20151&selfaction=print