16.10.2024 - 7.6 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Meiers...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Meiersberg
- Datum:
- Mi., 16.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Sabine Grap
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Meiersberg berücksichtigt:
- die Festlegung der Gemeindevertretung vom 03.07.2024 (Erhöhung Aufwandsentschädigungen Bürgermeister/ seine Stellvertretungen auf die zulässigen Höchstsätze gemäß geänderter Entschädigungsverordnung M-V)
- den an die Verwaltung herangetragenen Wunsch nach Änderung der Zusammensetzung des
- Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau und Umweltschutz: 4 GV-Mitglieder und bis zu 3 sachkundige Einwohner (bisher 3 GV-Mitglieder und bis zu 2 sachkundige Einwohner)
- Hauptausschusses: mögliche Berufung von max. 3 sachkundigen Einwohnern (bisher keine sachkundigen Einwohner)
- verwaltungsseitig:
- Aktualisierung/praxisorientierte Anpassung der Wertgrenzen für die Haushaltswirtschaft einheitlich für alle Gemeinden (§ 6)
- Abstimmung auf das aktuelle Satzungsmuster des Städte- und Gemeindetages MV
- kleinere Änderungen aufgrund der novellierten Kommunalverfassung M-V (in Kraft seit 09.06.2024)
- diverse rechtliche und sprachliche Präzisierungen/durch den Zeitablauf erforderlich gewordene Aktualisierungen
Im Entwurf sind geänderte bzw. hinzugefügte Passagen farbig hervorgehoben; weggefallene Inhalte aufgrund veränderter Rechtslage oder anderem sind nicht gesondert markiert/angeführt.
Die Behandlung von Regelungen zur Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren gemäß der novellierten KV M-V erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Praktische Auswirkungen hat der Entwurf hinsichtlich der Anhebung der Aufwandsentschädigungen für den Bürgermeister/seine Stellvertretungen, der veränderten Zusammensetzung der Ausschüsse und der konsequenten Anwendung des Internets als Regelmedium für Bekanntmachungen (sh. § 8 / auch für Wahlbekanntmachungen; bisher Aushang).
Aus der Anhebung der Aufwandsentschädigungen resultieren überschaubare Mehrkosten (max. 182,00 €/Monat bzw. 2.184,00 €/Jahr), die in der aktuellen Haushaltssatzung naturgemäß nicht berücksichtigt sind. Aus der veränderten Ausschusszusammensetzung resultieren Mehrkosten an Sitzungsgeldern in Höhe von 40,00 €/Person und Sitzung.
Es wird eingeschätzt, dass die Mehrausgaben über den entsprechenden Deckungsring bedient werden können.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Meiersberg beschließt gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Meiersberg in der Fassung gemäß der Anlage dieser Beschlussvorlage.
Die Gemeindevertretung möchte das diese Satzung ab dem 01.01.2025 gültig ist.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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206,5 kB
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