16.10.2024 - 7.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für die Mitfinanzierung eines kulturellen Beitrages anlässlich der 275-Jahrfeier hat die Gemeinde

Meiersberg von der Ökologischer Landbau Hammer GmbH sowie von der Milchhof Blumenthal GmbH Spenden in Höhe von jeweils 300,00 € erhalten.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt die Spenden in Höhe von insgesamt 600,00 € von den o. g Firmen anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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