26.09.2024 - 7.9 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Liepgarten
- Datum:
- Do., 26.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Sabine Grap
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die vorliegende 1. Änderungssatzung setzt im Wesentlichen die Vorgabe der Gemeindevertretung vom 15.07.2024 um, die Aufwandsentschädigungen des Bürgermeisters/seiner Stellvertretungen auf die Höchstsätze gemäß geänderter Entschädigungsverordnung M-V ab dem 01.01.2025 anzuheben.
Daneben werden einige kleinere rechtliche und/oder sprachliche Ungenauigkeiten beseitigt, die sich bei der kürzlichen Neufassung der gemeindlichen Hauptsatzung dennoch eingeschlichen haben (unzutreffende Verweise und eine Richtigstellung; Nr. 1, 2 und 3 Buchst. c der Änderungssatzung). Diese haben keine rechtliche bzw. praktische Außenwirkung.
Die aus der Anhebung der Aufwandsentschädigungen resultierenden Mehrkosten (max. 260,00 €/Monat bzw. 3.120,00 €/Jahr) werden mit der Haushaltssatzung 2025 berücksichtigt.
Dieser 1. Änderungssatzung liegt als Stammsatzung die Hauptsatzung in ihrer Neufassung gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.07.2024 zugrunde. Die neugefasste Hauptsatzung liegt derzeit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde im Rahmen der 2-monatigen Äußerungsfrist vor. Sie darf erst nach Fristablauf oder vorheriger positiver Äußerung der Rechtsaufsichtsbehörde ausgefertigt und in Kraft gesetzt werden (§ 5 Abs. 2 KV M-V). Insofern kann im Eingangssatz des Artikels 1 der Änderungssatzung das Ausfertigungsdatum der zugrundeliegenden Stammsatzung momentan noch nicht angegeben werden.
Die Inkraftsetzung der Änderungssatzung bedingt, dass zuvor die neugefasste Hauptsatzung (unverändert) in Kraft getreten ist.
Die Behandlung von Regelungen zur Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren gemäß der novellierten KV M-V erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,9 kB
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