26.09.2024 - 5.1 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die vorliegende Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Luckow berücksichtigt:

  1. Aus der Novellierung der Kommunalverfassung M-V (in Kraft getreten am 09.06.2024):

Wegfall der Entscheidungsbefugnis der Gemeindevertretung über Zuschlagserteilungen für Auftragsvergaben und verweis dieser in die ausschließliche Zuständigkeit des Bürgermeisters als Geschäft der laufenden Verwaltung.

Daraus resultiert für die Hauptsatzung der Wegfall des Ausschlusses der Öffentlichkeit bei der Vergabe von Aufträgen (§ 3 Abs. 2).

  1. Aktualisierung/praxisorientierte Anpassung der Wesentlichkeitsgrenzen für die Haushaltswirtschaft einheitlich für alle Gemeinden (§ 5a; Grenzen angehoben; Empfehlung Fachbereich Finanzen)
  2. Die Änderung der Landes-Entschädigungsverordnung von 2019 (in Kraft getreten am 01.06.2024) mit höheren monatlichen Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Bürgermeister einschl. ihrer Stellvertretung (für Luckow von max. 1.000,- € auf max. 1.200,- €)

In der vorliegenden Satzungsänderung sind zum einen die nach der EntschVO zulässigen Höchstsätze ausgewiesen. Zum anderen sind nunmehr auch die ehrenamtlich Tätigen berücksichtigt für die der Gesetzgeber eine Entschädigung zulässt, die aber bislang von der Gemeinde nicht genutzt wird (1. und 2. stellv. Bürgermeister - max. 20% bzw. 10% der Bürgermeisterentschädigung; Sockelbetrag für die weiteren Mitglieder der Gemeindevertretung).

Die relevanten Passagen sind in § 6 rot hervorgehoben. Abweichende Dispositionen der Gemeinde können mit einem entsprechenden Änderungsbeschluss zum Ausdruck gebracht werden.

 

Aus den vorgeschlagenen Entschädigungsbeträgen resultiert eine Ausgabenerhöhung (max. 660,00 €/Monat bzw. 7.920,00 €/Jahr), die in der aktuellen Haushaltssatzung naturgemäß nicht berücksichtigt ist. Diese wird – obwohl letztlich nicht in Übereinstimmung mit der grundsätzlichen Zielstellung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes – als finanziell noch tragbar bewertet. Für den verbleibenden Zeitraum in 2024 werden die fixierten Mittelansätze des entsprechenden Deckungsringes für die Mehrausgabe als hinreichend eingeschätzt. Im Weiteren würden die Mehrkosten mit der neuen Haushaltssatzung 2025 berücksichtigt werden.

 

 

Die Formulierungen in § 6 Abs.3-4 „mit Ausnahme des Bürgermeisters“ sollen gestrichen werden.
 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Luckow beschließt gem. § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung die 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Luckow in der Fassung gemäß der Anlage dieser Beschlussvorlage mit den vorgebrachten Änderungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        1

 

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Anlagen zur Drucksache