11.08.2020 - 6.2 Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Kriegsgräb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Di., 11.08.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Durch die russische Vertretung wurde bei einer Besichtigung der Zustand der Kriegsgräberanlage „Sowjetischer Ehrenfriedhof Altwarp“ bemängelt. Die Gemeinde erhält im Rahmen der Pflege dieser Anlage jährlich einen Zuschuss vom Land Mecklenburg- Vorpommern für die Unterhaltung dieser Anlage.
Für die nunmehr erforderlichen umfangreichen Sanierungsmaßnahmen können durch die Gemeinde Altwarp zusätzliche Mittel beantragt werden. Für die Sanierung müssen sowohl denkmalschutzrelevante Betrachtungen (z.B. Farbgebung) als auch die Belange der russischen Vertretung berücksichtigt werden.
Durch das Innenministerium werden 100 % der förderfähigen Kosten für die Sanierung getragen. Bei der Antragstellung sind alle erforderlichen Unterlagen (Denkmalschutz, Kostenschätzung für Sanierung und Farbgebung) einzureichen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt grundsätzlich, die Kriegsgräberanlage „Sowjetischer Ehrenfriedhof Altwarp“ zu Sanierung und hierfür Mittel des Landes Mecklenburg- Vorpommern einzuwerben. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Zuwendung der Sanierungskosten zu stellen. Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt, die erforderlichen Anträge zu unterzeichnen. Die erforderlichen Mittel werden in der Haushaltsplanung der Gemeinde berücksichtigt.
