23.09.2024 - 8.4 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Vogel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Datum:
- Mo., 23.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Isabel Schulz
Wortprotokoll
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Vogelsang-Warsin ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen.
Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwingend erforderlich, da Preissteigerungen in der Maßnahme „22-2024-006“ Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED absehbar sind.
