24.09.2024 - 7.4 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2024

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Sachverhalt der Informationsvorlage:

 

Gemäß § 20 GemHVO M-V ist die Gemeindevertretung bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

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Die Gemeindevertretung nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.

 

Die in der Vorlage angeführte Beratungsfolge ist zu berichtigen: Am 10.09.2024 hat keine Sitzung des Finanzausschusses stattgefunden, sondern nur am 23.09.2024.

 

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Anlagen zur Drucksache