17.09.2024 - 6.2 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Analog zum § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes wird der § 5 Abs. 3 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Lübs um folgenden Satz ergänzt:

 

„Kleinbeträge die fünfzehn Euro nicht übersteigen, sind mit ihrem Jahresbetrag zum 15. August bzw. wenn diese dreißig Euro nicht übersteigen, zum 15. Februar und 15. August, fällig.“ 

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübs beschließt, der 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung zu zustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache