12.09.2024 - 6.3 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2024

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Gemäß § 20 GemHVO M-V ist die Gemeindevertretung bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.

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Anlagen zur Drucksache

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