12.08.2024 - 11.1 Wahl der/des Delegierten für die Mitgliedervers...

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Wortprotokoll

Lt. Satzung des Städte- und Gemeindetages e. V. Mecklenburg-Vorpommern steht dem Amt „Am Stettiner Haff“ die Entsendung einer/eines Delegierten für die Mitgliederversammlung zu. Das Amt „Am Stettiner Haff“ ist deshalb aufgefordert, eine/einen Delegierten zu benennen.

 

Es werden Josef Schnellhammer und Fabian Schöne als Stellvertreter als Delegierte für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages e. V. Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagen.

 

Herr Grönow fragt nach, ob die Gemeinde Mitglied sein muss, um einen Delegierten zur Mitgliederversammlung zu senden. Frau Schwibbe antwortet, dass der/die Delegierte vom Amt „Am Stettiner Haff“ entsendet wird und nicht von der einzelnen Gemeinde. Also kann auch ein/e Bürgermeister/in einer Gemeinde als Delegierter benannt werden, der/die nicht Mitglied im Städte- und Gemeindetag e. V. Mecklenburg-Vorpommern ist.

 

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Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ wählt für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern Josef Schnellhammer              als Delegierte/Delegierten des Amtes „Am Stettiner Haff“.

 

Als Stellvertreterin/Stellvertreter wird Fabian Schöne gewählt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

       16

         0

        0