06.06.2024 - 6.1 Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung 2024

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die durch die Gemeindevertretung am 07.03.2024 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 16.05.2024 für das Jahr 2024 ein Höchstbetrag der Kassenkredite anteilig in Höhe von 2.280.000 EUR genehmigt.

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