23.05.2024 - 5.2 Grundsatzbeschluss Neubau Kindertagesstätte Luckow

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das Gebäude der Kindertagesstätte Luckow, Mönkeberger Allee 105 D, ist stark sanierungsbedürftig. Die räumlichen Gegebenheiten für die Nutzung als Kindertagesstätte stoßen an ihre Grenzen. Am Gebäude müssen dringend umfangreiche Sanierungsmaßnahmen (z.B. Dachdeckung, Dachstuhl) durchgeführt werden. Diese Sanierung ist in Einklang mit den neuesten Anforderungen an eine moderne und zweckmäßige Kita und Kinderbetreuung sowie die Anpassung an die geforderten energetischen Standards zu bringen und stellt die Gemeinde im jetzigen Gebäudebestand vor hohe Hürden. Eine Sanierung stellt sich als unwirtschaftlich dar. Es wird empfohlen, am Standort einen Kita- Neubau zu errichten und das vorhandene Gebäude abzubrechen.

 

Der finanzielle Aufwand für einen Neubau ist mit ca. 1.400.000,00 Euro einzuschätzen. Eine Förderung des Vorhabens besteht grundsätzlich. Voraussetzung dafür ist, dass die Gemeinde die erforderlichen Planungsunterlagen gemäß Förderrichtlinie des Landes, hier: Vergabe der Planungsleistungen im Ausschreibungsverfahren für die Leistungsphasen 1 - 4 (LPH Genehmigungsplanung) ausschreibt und den Auftrag hierfür vergibt. Die Gemeinde hat die finanziellen Mittel dafür in die entsprechende Haushaltsplanung einzuplanen und die Gewährleistung des erforderlichen Eigenanteils sicherzustellen.

Zeitlich könnte das Vorhaben wie folgt eingeordnet werden:

Bereitstellung der erforderlichen Mittel für LPh 1 – 4 im Haushaltsplan 2025, Beantragung der Förderung in 2025 für 2026/2027, Bauausführung in 2026 und 2027

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt grundsätzlich die Errichtung eines Neubaus für eine Kindertagesstätte am jetzigen Standort sowie den Abbruch des Bestandsgebäudes. Die Gemeindevertretung beschließt, die erforderlichen Mittel in die jeweiligen Haushaltsplanungen bzw. Nachtragshaushaltsplanungen einzustellen und die erforderlichen Eigenanteile zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Genehmigung der Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltssatzungen durch die Rechts- und Kommunalaufsicht des Landkreis Vorpommern-Greifswald beauftragt, für die Vergabe von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 4 eine Ausschreibung durchzuführen. Der Bürgermeister und sein/-e Stellvertreter/-in werden ermächtig, nach erfolgter Ausschreibung der Planungsleistungen, diese an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben. Der Bürgermeister und sein/-e Stellvertreter/-in werden beauftragt, entsprechende Förderanträge für die Gewährung von Zuwendungen für die Umsetzung der Maßnahme zu stellen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         1

        0