23.05.2024 - 8.4 Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Mit Beschluss vom 04.05.2023 hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin die Einleitung des Aufstellungsverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V mit Gewerbegebiet“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 7 am 11.07.2023 bekanntgemacht. Die Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde in der Zeit vom 07.08.2023 bis zum 08.09.2023 durchgeführt.

Die Firma Energiepark Anlagenbau GmbH & Co.KG, als Vorhabenträger, strebte im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V mit Gewerbegebiet“ (Anlage 1 – ehemaliger Geltungsbereich) nachfolgende Nutzungsziele an:

 

1. die Flurstücke 29/20; 30/45 und 30/50 der Flur 13 in der Gemarkung Eggesin betreffend - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO - Grünflächen sowie Ausgleichs- und Ersatzflächen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung - Straßenverkehrsflächen - ggf. künftige private Erschließungsflächen

 

2. die Flurstücke 29/19 und 30/44 der Flur 13 der Gemarkung Eggesin betreffend - Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO - Grünflächen sowie Ausgleichs- und Ersatzflächen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung - öffentliche Erschließungsflächen

Zwischenzeitlich stehen dem Vorhabenträger die, vom Eigentümer, zum Kauf angebotenen Flächen der Flurstücke 29/19 und 30/44 die Flur 13 der Gemarkung Eggesin betreffend nicht mehr zur Verfügung. Dieser Bereich kann somit durch den Vorhabenträger auch nicht mehr überplant werden. Aus diesem Grund ist eine Anpassung des Geltungsbereichs und der Nutzungsziele erforderlich.

 

Der Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V mit Gewerbegebiet“ betrifft die Flurstücke 29/20; 30/45 und 30/50 der Flur 13 der Gemarkung Eggesin (Anlage 1 – neuer Geltungsbereich). Im neuen Geltungsbereich werden folgende Nutzungsziele angestrebt:

SO Sondergebiete mit Zweckbestimmung „Solarpark“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO - Grünflächen sowie Ausgleichs- und Ersatzflächen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung - Straßenverkehrsflächen - ggf. künftige private Erschließungsflächen.

GE Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO - Grünflächen sowie Ausgleichs- und Ersatzflächen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung - öffentliche Erschließungsflächen.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt die Änderung des Geltungsbereichs (sh. Anlage 1) für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V mit Gewerbegebiet“ der Stadt Eggesin und die Änderung der Nutzungsziele für den neuen Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V mit Gewerbegebiet“ der Stadt Eggesin.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         15

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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