23.05.2024 - 5.1 Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtragshaushalts...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die durch die Gemeindevertretung am 04.01.2024 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 20.02.2024 für das Jahr 2024 ein Höchstbetrag des Kassenkredites in Höhe von 1.960.000 EUR genehmigt.

 

Der Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der 1.Nachtragshaushaltssatzung für 2024 wurde in Höhe von 600.000 EUR genehmigt.

 

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Anlagen zur Drucksache

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