14.05.2024 - 7.5 Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Vogelsan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Vogelsang-Warsin hat gem. § 2 Brandschutzgesetz M-V eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen. Diese regelt den Brandschutz und die Technische Hilfe im Gemeindegebiet und zu den Nachbargemeinden. Sie legt gleichzeitigt den Bedarf für die Ausstattung und den Betrieb einer leistungsfähigen Feuerwehr fest. Die Brandschutzbedarfsplanung wurde in Zusammenarbeit der FF Vogelsang-Warsin, der Amtswehrführung und dem Fachamt Brandschutz des Amtes "Am Stettiner Haff" erstellt.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache