14.05.2024 - 6.1 Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Die Gemeinde Grambin beabsichtigt die Veranlagung von Dauercampern (Mobilheime, Wohnmobile sowie Wohn- und Campingwagen) zur Zweitwohnungssteuer. Hierfür ist es erforderlich, die Satzung zu ändern.

 

Gemeindevertreterin Frau S. Stein erläutert kurz die Vorlage.

In der anschließenden Erörterung der Gemeindevertretung werden verschiedenste Aspekte aufgeworfen, unter Anderem inwieweit es steuerpflichtig ist, wenn ein Wohnwagen zwar abgestellt ist, aber nicht genutzt/bewohnt wird. Muss für den eigenen Wohnwagen auf dem eigenen Grundstück, der beispielsweise von den zu Besuch weilenden eigenen Kinder genutzt wird, auch Steuer gezahlt werden? Insbesondere die eigenen Kinder, mit Familie, sollen generell (wie bisher) nicht steuerpflichtig sein, auch wenn sie länger als 2 Monate zu Gast sind. Es ist nicht erkennbar, inwieweit dies in der Satzung berücksichtigt ist. Wer konkret muss bei Campern/Wohnwagen die Beträge/Preise melden?

 

 

 

 

Da die aufgeworfenen Aspekte heute nicht zufriedenstellend geklärt werden können verständigt sich die Gemeindevertretung auf die Zurückstellung der Beschlussvorlage bis zur erfolgten Klärung.

Frau S. Stein wird dazu die Verwaltung kontaktieren.

 

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Anlagen zur Drucksache