23.04.2024 - 6.2 Aufstellungsverfahren 3. Änderung des Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der Sitzung des Bauausschusses am 16.01.2024 wurde der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/2001 „Sondergebiet Hafen“ der Gemeinde Altwarp von der Planerin Frau Trautmann vorgestellt. Es soll nunmehr das Aufstellungsverfahren durchgeführt werden.

Hierzu sind die Träger öffentlicher Belange und auch die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altwarp beschließt:

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/2001 „Sondergebiet Hafen“ und die Begründung hierzu werden in der vorliegenden Fassung (12/2023) gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/2001 „Sondergebiet Hafen“ mit der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Dabei ist gemäß § 13 a Abs. 2 i. V. mit § 13 Abs. 3 BauGB darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 abgesehen wird.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiet durch die Aufstellung des Bebauungsplans berührt werden kann, sollen von der Auslegung benachrichtigt werden. Ihnen ist Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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