11.04.2024 - 8 Grundsatzbeschluss Neubau Feuerwehrgerätehaus i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Meiersberg
- Datum:
- Do., 11.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeinde ist angehalten, die baulichen Voraussetzungen für ein Feuerwehrhaus zu schaffen, dass den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Entsprechende Auflagen wurden durch die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse erteilt.
Die Gemeinde beabsichtigt, vorbehaltlich der Ergebnisse der vom Landkreis Vorpommern-Greifswald zu prüfenden Brandschutzbedarfsplanung, die Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu schaffen. Es ist vorgesehen ein Feuerwehrgerätehaus mit 2 Stellplätzen, einem Sozialteil und Technikräumen zu errichten sowie die erforderlichen Außenanlagen zu schaffen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt, vorbehaltlich der Ergebnisse der vom Landkreis Vorpommern-Greifwald zu prüfenden Brandschutzbedarfsplanung, die Auflagen aus dieser zu erfüllen und die baulichen sowie technischen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu schaffen.
Hier ist zu berücksichtigen, dass durch die Gemeinde ein entsprechendes Grundstück bereitgestellt wird sowie die finanziellen Bedarfe ermittelt und in die entsprechenden Haushalte einzustellen sind.
