07.03.2024 - 7.5 Grundsatzbeschluss Sanierung Sportplatz Lützows...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Der Sportplatz in der Lützowstraße befindet sich derzeit in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Der Kunststoffbelag sowie die Kunstrasenfläche sind verschlissen und müssen dringend instandgesetzt werden.

Der Zustand der Sportanlage lässt einen weiteren Aufschub der Sanierung nicht zu.

Eine Reinigung der Kunstrasenfläche wäre nur noch einmal möglich. Dieses bietet jedoch nur einen geringen Aufschub bis zu einer erforderlichen grundhaften Sanierung.

Diese Sanierung würde laut Kostenschätzung aus dem Jahr 2023 einen finanziellen Aufwand von ca. 1.250.000,00 € erfordern. Folgende Leistungen umfassen die grundhafte Sanierung:

 

 

 

Erforderliche Instandsetzungs- und Neubauarbeiten

1.   Baustelleneinrichtung         18.647,50 € (Netto)

2.   Vorbereitende Arbeiten           2.100,00 € (Netto)

3.   Abwasseranlagen         45.377,20 € (Netto)

4.   Kunststoffrasenfläche       530.730,34 € (Netto)

5.   Pflegegeräte          30.250,00 € (Netto)

6.   Kontrollprüfungen Kunstrasen        18.700,00 € (Netto)

7.   Prüfung Kunststoffbelag           9.240,00 € (Netto)

8.   Kunststoffbeläge Rundlaufbahn      202.168,25 € (Netto)

9.   Kunststoffbeläge Segmente      128.290,00 € (Netto)

10. Beleuchtung Sanierung 6 Masten mit       36.232,62 € (Netto)

11. Sportausstattung          28.310,55 € (Netto)

 

Für die Planung der Sanierung ist es erforderlich, Honorarleistungen zu beauftragen. Die geschätzten Kosten belaufen sich gemäß anrechenbarer Kosten (s. Kostenschätzung) auf ca. 150.000,00 €.

Die Verwaltungsvorschrift zur Sportstättenförderung, Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (Sportstättenbaurichtlinie – SportstbRL M-V), ist zum 31.12.2022 außer Kraft getreten. Derzeit gibt es keine neue Verwaltungsvorschrift.

Eine Beantragung einer Förderung ist somit nicht möglich. Es ist nicht absehbar, wann durch die Landesregierung eine neue Richtlinie erlassen wird.

Die Zuwendung nach der ausgelaufenen Richtlinie betrug 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 300.000,00 Euro. Die Zuwendung setzte sich aus 75 % ELER Mitteln und 25 % Kofinanzierungsmittel (von der Kommune zu tragen), so dass sich eine maximale Zuwendung in Höhe von 225.000,00 Euro ergeben hätte. Dies hätte den Finanzbedarf für eine umfassende Sanierung bei Weitem nicht gedeckt.

 

Die Sanierung des Sportplatzes in der Lützowstraße lässt sich nur realisieren, wenn entsprechende Zuwendungen gewährt werden und die Stadt Eggesin den erforderlichen Eigenanteil sowie die sich aus den Zuwendungsrichtlinien ergebenden Kofinanzierungsanteilen aufbringen kann. 

 

Stadtvertreterin Hansow fehlt im Beschlussvorschlag die Formulierung „Einwerbung von Förder- mitteln“.

 

Bei der Einwerbung von Fördermittel sollte die Stadt kreativ sein, erwidert Stadtvertreter Schulz. Es muss geprüft werden, welche Fördertöpfe es gibt und wieviel kann die Stadt einwerben.

 

Frau Fleck erklärt, dass nur Fördermittel eingeworben werden können, wenn es die entsprechenden Richtlinien gibt und die gibt es zur Zeit nicht.

 

Im Beschluss sollte das Wort „Zuwendungen“ durch „Fördermittel“ ersetzt werden, beantragt Stadtvertreterin Hansow.

 

Beschluss:

Mit 8 Stimmen dafür, 4 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen wird der Antrag der Stadtvertreterin Hansow, das Wort „Zuwendungen“ durch das Wort „Fördermittel“ zu ersetzen, angenommen.

 

Die Stadtvertreter einigen sich darauf, das Wort „Fördermittel“ zusätzlich im Beschluss aufzunehmen.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt grundsätzlich, den Sportplatz in der Lützowstraße zu erhalten.

Eine grundhafte Sanierung ist jedoch nur möglich, wenn für die erforderlichen Leistungen Zuwendungen (Bund/Land) beantragt und gewährt werden und die Stadt Eggesin die erforderlichen Eigenanteile und Kofinanzierungsanteile zur Verfügung stellen und in der Finanzplanung abbilden kann. Die Einwerbung von Fördermittel ist aktiv zu betreiben.

 

Die erforderlichen finanziellen Mittel sind in diesem Fall, je nach Verfügbarkeit freier Mittel, in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wohnungswirtschaft Stadt Eggesin und den Haushaltsplan der Stadt Eggesin einzustellen.

 

Zwischenzeitlich wird der Kunstrasenplatz nach den gegebenen Möglichkeiten nur noch unterhalten. Die für den Schulsport erforderlichen Einrichtungen bleiben ebenfalls bestehen. 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

             13

            0

              1

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=17609&selfaction=print