28.02.2024 - 6.1 Satzung der Gemeinde Grambin gemäß § 172 Abs. 1...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grambin
- Datum:
- Mi., 28.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:09
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Gemeinde Grambin sieht in der Tendenz zur Umnutzung von Wohnraum in touristisch genutzte Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Gemeindegebiet und dem damit einhergehenden Verlust an Wohnraum für die ansässige Bevölkerung eine Gefährdung für die lokale Infrastruktur und die soziale Konstellation.
Um diesem Trend entgegenzuwirken beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Grambin die „Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ gemäß § 172 Abs. 1 Nummer 2 BauGB.
Genannte Satzung führt einen Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ein. Unberührt bleiben bereits bestehende Nutzungen. Eine Genehmigung darf gemäß § 172 Abs. 4 Satz 1 nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll.
Gemeindevertreterin Frau S. Stein macht darauf aufmerksam, dass die 3 neuen Baugrundstücke am Ortsausgang Richtung Mönkebude nicht von der Satzung erfasst sind und regt an, diese in den Geltungsbereich einzubeziehen.
Die Gemeindevertretung erörtert dies. Mit einer Einbeziehung in die Satzung würde die Gemeinde sichergehen und auch eingebunden werden müssen, wenn der hier bestehende Bebauungsplan keine Handhabe bietet. Sie fasst folgenden
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grambin erlässt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der aktuellen Fassung sowie aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die „Satzung der Gemeinde Grambin gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“. Die Satzung ist in der Anlage beigefügt und ist Bestandteil der Beschlussvorlage mit folgender Änderung: In den Geltungsbereich der Satzung werden die Flurstücke des B-Planes 2/2018 (49/23, 49/25, 49/26) einbezogen.
2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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528,8 kB
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