01.02.2024 - 6.1 Haushaltssatzung 2024/2025 der Gemeinde Vogelsa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Herr Müller gibt einen kleinen Überblick über die, im vorherigen Finanzausschuss besprochenen, Änderungen. Unter anderem: neues Kommunalfahrzeug, Straßenbeleuchtung umstellen, Carport, Rentenversicherung Feuerwehr, Bolzplatz, Verkauf jetziges Multicar.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan mit den Änderungen des vorherigen Finanzausschusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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