29.01.2024 - 6.1 Haushaltssatzung 2024/2025 der Gemeinde Meiersb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Meiersberg
- Datum:
- Mo., 29.01.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:50
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Herr Seike erläutert einige Maßnahmen, welche im Haushalt 2024/2025 aufgenommen wurden.
Es gibt keine weiteren Anfragen.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
9,5 MB
|
