14.12.2023 - 7.1 Erweiterung des Steuergegenstandes bei der Zwei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grambin
- Datum:
- Do., 14.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Diana Schlumm
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Gemeinde Grambin beabsichtigt die Veranlagung von Dauercampern (Mobilheime, Wohnmobile sowie Wohn- und Campingwagen) zur Zweitwohnungssteuer, um dadurch Mehreinnahmen zu erzielen. Hierfür ist es erforderlich die Satzung zu ändern.
Da es sich bei diesem Steuergegenstand um eine im Land bisher nicht erhobene Aufwandssteuer nach § 3 Abs. 1 KAG M-V handelt, die erstmalig eingeführt wird, ist hierfür die Zustimmung des Innenministeriums nach § 3 Abs. 2 Satz 1 KAG M-V einzuholen.
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender
