14.12.2023 - 6.3 Haushaltssatzung 2024/2025 der Gemeinde Mönkebu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

 

Herr Winter schildert die Vorausgegangen Beratungen für die Erstellung des Haushaltsplanes. Hierbei geht er auf die besprochenen Punkte aus dem Finanzauschuss ein.

Er gibt einen Überblick über die aus den Erträgen zu finanzierenden Umlagen und Personalkostensteigerungen. Das Defizit beläuft sich hierbei bereits auf ca.177.000 €. Die Gesamtunterdeckung im Haushalt beläuft sich auf 493.000 €. Die Gemeindevertreter besprechen die möglichen Ursachen. Sie sind gewillt die Ertragssituation des Tourismusbetriebes weiter zu verbessern. Sie sind sich darüber einig, dass die angebotenen Leistungen auch einen Mehrwehrt für die gesamte Gemeinde haben sollen. Das Investitionsprogramm wird mit den besprochenen Änderungen aus dem Finanzauschuss erläutert.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache