11.12.2023 - 5.3 Haushaltssatzung 2024/2025 der Gemeinde Mönkebu...

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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

 

Herr Winter erläutert die vorab statt gefundenen Beratungen zur Erstellung des Haushaltsplanes. Ein Großteil der von der Gemeinde gewünschten Maßnahmen finden sich im aktuellen Entwurf wieder.

 

Er gibt einen Überblick über die aus den Erträgen zu finanzierenden Umlagen und Personalkostensteigerungen. Das Defizit beläuft sich hierbei bereits auf ca.177.000 €. Die Gesamtunterdeckung im Haushalt beläuft sich auf 493.000 €. Als Ursache führt er unter anderem die rückläufigen Übernachtungszahlen im Tourismus an. Die Personalaufwendungen übersteigen die erzielten Erträge und tragen so zum Defizit von 493.000 € bei.

 

Die Anwesenden beraten weitere Ursachen für die Haushaltslage. Sie kommen zu der Auffassung, dass die Struktur zukunftsorientiert aufgestellt werden soll. Der Verzicht in vereinzelten Aufwandspositionen wird hier nicht zur vollständigen Zielerreichung beitragen. Herr Zobel führt an, dass sich die Gemeinde einer Aufgabenkritik unterziehen kann. Herr Winter begrüßt die Idee und entwickelt folgende Fragestellung: „Wo sieht sich die Gemeinde Mönkebude im Jahr 2030?“. Unter dieser Fragestellung könnte er sich die weitere Betrachtung für die Gemeinde vorstellen.

 

Herr Zobel erläutert die im Investitionsprogramm aufgenommen Maßnahmen. Die Anwesenden wünschen die Aufnahme einer weiteren Maßnahme für das Jahr 2025. Die Maßnahme Akustikdecke Bürgersaal soll mit 25.000 € neu aufgenommen werden. Mit der Maßnahme soll die Attraktivität für die Vermarktung gesteigert werden. Herr Zobel berichtet über die Notwendigkeit eines Investitionskredites. Hier wird die ursprünglich geplante Zwischenfinanzierung des B-Gebietes „Alter Sportplatz“ über den Kassenkredit nicht mehr möglich sein. Auf Grund der aktuellen Preis- Zinsentwicklung konnte auch für die Gemeinde Mönkebude festgestellt werden, dass die Grundstücke nicht mehr in dem Umfang nachgefragt werden, wie noch bei der Planung angenommen. Es wird nunmehr eine Finanzierung über einen Investitionskredit angestrebt.

 

Folgende redaktionelle Fehler werden angemerkt:

Satzung S. 2  - Haushaltsjahr 2025 anstatt 2024

Vorbericht S. 1 – Baugrundstücke 8 anstatt 10

 

 

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Beschluss:

 

Der Finanzausschuss der Gemeindevertretung Mönkebude empfiehlt der Gemeindevertretung Mönkebude die Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan sowie dem

 Finanz-, Investitions- und Stellenplan mit den besprochenen Änderungen zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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