05.12.2023 - 5.9 Ermächtigung des Bürgermeisters und seines Stel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Luckow
- Datum:
- Di., 05.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Das Verfahren zur Ausschreibung der Planungsleistungen für das Vorhaben „Lückenschluss Haffrundweg im Bereich Rieth Grenze bis Wendehammer Grenzstraße sowie Teilstreckenausbau
Oder-Neiße-Radfernweg mit Durchlasserneuerung im Bereich Stiege“ wird derzeit durchgeführt.
Nach erfolgter Ausschreibung und Auswertung der eingegangenen Honorarangebote soll der Auftrag für die abschnittweise Beauftragung für die Leistungsphasen (LPH) 1 – 4 (bis Entwurfsplanung) zur Erarbeitung der Anträge auf Bewilligung von Zuwendungen aus den betreffenden Förderprogrammen möglichst zeitnah erteilt werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, den Bürgermeister und seinen Stellvertreter/seine Stellvertreterin zu ermächtigen, den Auftrag für die LPH 1 – 4 nach erfolgter Submission und Auswertung der Honorarangebote zu erteilen. Die Gemeindevertretung wird im Nachgang der Auftragserteilung informiert.
Die Gesamtmaßnahme wurde in drei Abschnitte unterteilt :
- Lückenschluss Haffrundweg ab deutsch-polnischer Grenze bis Grenzstraße
- Erneuerung Durchlass Oder-Neiße-Radfernweg
- Erneuerung Oder-Neiße-Radfernweg Bereich Rieth Stiege/Stieger Weg
Die Mittel für die Beauftragung der Planungsleistungen nach LPH 1 – 4 wurden in die Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung der aktuellen Jahre eingestellt. Eine Genehmigung der Rechts- und Kommunalaufsicht für den Haushalt bzw. Nachtragshaushalt liegt vor.
Eine Abbildung der Maßnahme erfolgte im Produkt/Sachkonto 54.10.10.00/0960 0000.
Die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen und die Realisierung der Gesamtmaßnahme kann nur erfolgen, wenn die Zuwendungen durch die Landesregierung M-V zur Verfügung gestellt werden.
Bemerkung :
Der Ausbau des Oder-Neiße-Radweges im Bereich der vorhandenen Bebauung Rieth Stiege, in dem bereits derzeit eine Befestigung mit Betonspurplatten vorhanden ist, könnte in einem 2. Bauabschnitt erfolgen. Hierfür sind im derzeitigen Haushaltsplan/der derzeitigen Nachtragshaushaltsplanung keine Mittel eingeplant.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Luckow beschließt, den Bürgermeister und seinen Stellvertreter/seine Stellvertreterin zu ermächtigen, den Auftrag zur Vergabe der Planungsleistungen für LPH 1 – 4 für die Maßnahme „Lückenschluss Haffrundweg im Bereich Rieth Grenze bis Wendehammer Grenzstraße sowie Teilstreckenausbau Oder-Neiße-Radfernweg mit Durchlasserneuerung im Bereich Stiege“ zu erteilen.
