05.12.2023 - 5.8 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Luckow hat von der Fa. IMS Industrie- und Montageservice UG aus Ueckermünde eine Sachspende in Form von 3 Stück Überlebensanzügen für die Freiwillige Feuerwehr erhalten.

Der Wert der Sachspende beläuft sich auf 1.350,00 €.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt, die Sachspende von der Fa. IMS Industrie- und Montageservice aus Ueckermünde, Kamigstr. 28, im Wert von 1.350,00 € für die Freiwillige Feuerwehr anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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