05.12.2023 - 5.8 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Luckow
- Datum:
- Di., 05.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Luckow hat von der Fa. IMS Industrie- und Montageservice UG aus Ueckermünde eine Sachspende in Form von 3 Stück Überlebensanzügen für die Freiwillige Feuerwehr erhalten.
Der Wert der Sachspende beläuft sich auf 1.350,00 €.
