23.11.2023 - 5.3 Haushaltssatzung der Stadt Eggesin für die Jahr...

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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Stadtvertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 Kommunalverfassung M-V. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

 

Diskussion:

Frau Becker informiert über die Haushaltssatzung:

  • Mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2024 werden im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge und der Aufwendungen sowie das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen festgesetzt,
  • Im Finanzhaushalt wird der Gesamtbetrag der laufenden Ein-und Auszahlungen festgesetzt.
  • Zu den Besonderheiten gehört die Zinsentwicklung. Die Zinsen für den Kassenkredit müssen im Haushalt erwirtschaftet werden.
  • Der Ergebnishaushalt kann ausgeglichen werden. Der Haushaltsausgleich ist da. Der Ausgleich im Finanzhaushalt ist nicht gegeben.
  • Es ist ein Anstieg der Steuereinnahmen zu verzeichnen.
  • Die Steuerhebesätze sind unverändert geblieben.
  • Der Eigenbetrieb wurde entschuldet und so können wir wieder investieren.
  • Mittel sind unter anderem eingeplant für:
  • Umbaustraße Markt
  • Sanierung Bauhof
  • Ausbau Wiesenstraße Friedhofsmauer
  • Löschgruppenfahrzeug
  • Schulneubau
  • Wir machen nicht alles auf einmal, aber wir sind auf einem guten Weg.
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Beschluss:

 

Die Mitglieder des Sozialausschusses empfehlen der Stadtvertretung Eggesin die Haushaltssatzung der Stadt Eggesin für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan sowie den vorgeschriebenen Anlagen zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        1

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=16232&selfaction=print