20.11.2023 - 5.3 Haushaltssatzung der Stadt Eggesin für die Jahr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Mo., 20.11.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
Wortprotokoll
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Stadtvertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 Kommunalverfassung M-V. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Frau Becker gibt noch einige Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Stadtvertretung in Kürze durch die Verwaltung eine Drucksache vorgelegt wird in Bezug auf die geplante Investition zum Schulneubau und der Einbringung des vorgesehenen Grundstückes in das Anlagevermögen der Stadt.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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14,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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151,8 kB
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