20.11.2023 - 5.3 Haushaltssatzung der Stadt Eggesin für die Jahr...

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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Stadtvertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 Kommunalverfassung M-V. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Frau Becker gibt noch einige Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung. 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Stadtvertretung in Kürze durch die Verwaltung eine Drucksache vorgelegt wird in Bezug auf die geplante Investition zum Schulneubau und der Einbringung des vorgesehenen Grundstückes in das Anlagevermögen der Stadt. 

 

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Beschluss:

 

Die Mitglieder des Bauausschusses empfehlen der Stadtvertretung Eggesin, die Haushaltssatzung der Stadt Eggesin für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan sowie den vorgeschriebenen Anlagen zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        1

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=16186&selfaction=print