06.11.2023 - 6.3 Billigung einer Nutzungsgebührenermäßigung gemä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Verein „Gemeinsam in Liepgarten e. V.“ stellt einen Antrag auf Gebührenermäßigung gemäß § 5 der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung gemeindeeigener Räume in Liepgarten.

 

 

 

 

 

Dem Verein wurde am 27.04.2023 die Gemeinnützigkeit erteilt. Der Verein nutzte die Räumlichkeiten der Gemeinde bisher zum:

 

- Kinderfasching

- Kinderfest

- Halloween

- Basteln

 

Der Verein beantragt gemäß § 5 der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung gemeindeeigener Räume in Liepgarten eine Festsetzung einer Gebührenermäßigung in Höhe von 50 % des Entgeltes.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt eine Festsetzung der Gebührenermäßigung gemäß § 5 der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung gemeindeeigener Räume in Liepgarten

in Höhe von 50 % des Entgeltes.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache