25.10.2023 - 6.2 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2023

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Wortprotokoll

Gemäß § 20 GemHVO M-V ist die Gemeindevertretung bis zum 30.Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

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Anlagen zur Drucksache

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