05.10.2023 - 6.4 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde beabsichtigt statt bisher zwei offizielle Bekanntmachungstafeln künftig nur noch eine zu betreiben und diese am Multiplen Haus Dorfstr. 32 b aufzustellen (bisher Dorfstr. 45 und 127). Diese Änderungen sind in der Hauptsatzung zu fixieren (§ 7 Abs. 2).

Die anstehende Änderung der Hauptsatzung wird gleichzeitig genutzt, kleinere rechtliche und sprachliche Präzisierungen einzupflegen (Grundlage: Kommunalverfassung M-V und Durchführungsverordnung dazu). Diese haben keine unmittelbar praktischen Auswirkungen.

Die Satzungsänderungen haben keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hintersee beschließt gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung die 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hintersee in der Fassung gemäß der Anlage zur Beschlussvorlage.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=15729&selfaction=print