05.09.2023 - 7.5 Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung 2023...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Sachverhalt der Informationsvorlage:

 

Die durch die Gemeindevertretung am 21.03.2023 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 10.07.2023 für das Jahr 2023 ein Höchstbetrag der Kassenkredite anteilig in Höhe von 450.000 EUR und für das Jahr 2024 anteilig in Höhe von 365.000 EUR genehmigt.

 

Der Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung 2023 in Höhe von 134.100 EUR wurde genehmigt. 

 

Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wurde geprüft. Dies wurde per Schreiben vom 10.07.2023 mitgeteilt. Die Hinweise der Kommunalaufsicht sind in den beigefügten Anlagen einzusehen.

 

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Die Gemeindevertretung nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.

 

Gemeindevertreter Haacker äußert Unzufriedenheit mit den im Schreiben der Kommunalaufsicht verwandten Standardfloskeln. Er vermisst konkrete umsetzbare Änderungsvorschläge.

Die Gemeindevertretung verständigt sich darauf, die Verfügung und wie die Gemeinde darauf reagieren soll, im Finanzausschuss zu diskutieren.

 

 

>> Vorbereitend wird dazu um Hilfestellung und Vorschläge der Kämmerei der Verwaltung gebeten.

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