29.08.2023 - 5.1 Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
- Datum:
- Di, 29.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Julia Bettac
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung beabsichtigt die Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung gemeindeeigener Räume und Objekte in der Gemeinde Vogelsang- Warsin und die damit verbundene Nutzungsvereinbarung auf Grundlage dieser Entgeltordnung.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, das Nutzungsentgelt für private Veranstaltungen am Strand auf 200 € exklusive Strom festzusetzen. Die Nutzung von Strom sollte über eine Unterverteilung und separate Abrechnung erfolgen.
Folgende Änderungen werden durch die Gemeindevertreter festgelegt:
§ 4 Nutzungsentgelt
2) Strand
Strandmiete für private Feiern (max. 3 Tage) 200 Euro exklusive Strom*
*es gelten die aktuellen Strompreise der Gemeinde
zusätzlich 100 Euro Kaution
§ 7 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Die Nutzungsvereinbarung soll überarbeitet werden, sodass die Vermietung des Strandes besser abgebildet ist.
Für den Strand sollen folgende Dinge eingearbeitet werden und eine rechtliche Prüfung erfolgen:
- Private Feiern max. 3 Tage
- Badegästen ist der Zutritt zu gewähren
- Kaution für etwaige Schäden, Verlust von Schlüsseln für die Poller Anlage, starke Verunreinigung und zur Verrechnung der angefallenen Stromgebühren
- Eine Reinigung, analog des besenreinen Hinterlassens beim Multiplen Hauses, soll formuliert werden – in den übergebenen Zustand zurückzugeben o.ä.
- Zähler ablesen am Strand aufnehmen
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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357,8 kB
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(wie Dokument)
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250,8 kB
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