12.09.2023 - 6.4 Grundsatzbeschluss - Touristische Aufwertung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Mit der Entscheidung der Gemeindevertretung Altwarp, eine Überarbeitung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Hafen“ in Auftrag zu geben, ist ein erster Schritt zur zukünftigen Ausrichtung des Hafengeländes getan.

Etwaigen Änderungen grundsätzlicher Festlegungen für eine zukünftige Entwicklung des Hafengebietes soll nicht vorgegriffen werden.

 

Das Verfahren der B- Plan- Überarbeitung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb sollte die Gemeinde Altwarp bereits jetzt die Chancen und Möglichkeiten nutzen, Zuwendungen für eine touristische Aufwertung des östlichen Hafenbereiches zu beantragen. Für die Beantragung ist es erforderlich, eine Machbarkeitsstudie, die die Durchführbarkeit der Aufwertungsmaßnahmen untersucht, in Auftrag zu geben. Neben der grundsätzlichen Realisierung der Maßnahme und der finanziellen Betrachtung muss in diesem Zusammenhang auch gleichzeitig die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens, insbesondere die naturschutzfachlichen Aspekte, abgeprüft werden.

 

Als gestalterische Elemente könnten im dargestellten Bereich z.B. ein aufgeständerter Promenadensteg ab der Spundwand am ehemaligen Fähranleger sowie ein auf den See hinausragendes Deck als Sitzfläche, verschiedene Sitz- und Liegemöglichkeiten und eine attraktive Bepflanzung gewählt werden.

 

 

Nach einer kurzen Debatte über Möglichkeiten, Finanzierung und Förderung, ergeht folgender

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt grundsätzlich, den östlichen Hafenbereich durch geeignete Maßnahmen aufzuwerten. Der Bürgermeister und seine Stellvertreter/-in werden ermächtigt, eine Ausschreibung zur Beauftragung einer Machbarkeitsstudie durchzuführen. Die Gemeindevertretung beschließt, die erforderlichen Mittel für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie im Rahmen der Haushaltsplanung bzw. Nachtragshaushaltsplanung zur Verfügung zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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