05.09.2023 - 7.3 Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 3/2018 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

 

O. g. städtebaulicher Vertrag regelt die Kostenübernahme bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/2018 „Sondergebiet Ferienhäuser Grambin“ der Gemeinde Grambin. Hier verpflichtet sich der Bauherr zu Übernahme sämtlicher mit der Aufstellung des Bebauungsplanes entstehenden Kosten einschließlich der Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen und deren Sicherung. 

 

Die Gemeindevertretung hat keinen weiteren Erörterungsbedarf und fasst folgenden

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grambin stimmt dem vorliegenden städtebaulichen Vertrag zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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