25.06.2020 - 7.4 Ermächtigung des Bürgermeisters und seiner Stel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Für den Erweiterungsneubau der Grundschule und die Ertüchtigung der Raumakustik hat

die Stadt Eggesin den Fördermittelbescheid erhalten.

Die Leistungen müssen beschränkt/öffentlich nach VOB/A bzw. VOL/A ausgeschrieben

werden. Nicht immer ist es möglich, nach erfolgter Submission und Angebotsauswertung

zeitnah bzw. kurzfristig eine Stadvertretersitzung einzuberufen, um die Beschlüsse zur Auftragsvergabe zu fassen. Aus Zeitgründen wird deshalb vorgeschlagen, den Bürger-

meister und seine beiden Stellvertreter zu ermächtigen, die Aufträge in Abstimmung mit

der Verwaltung zu vergeben. Die Stadvertreter werden über die erfolgte Zuschlagsertei-

lung in der nächsten regulären Stadvertretersitzung informiert.

 

Gibt es die Möglichkeit gegenüber dem Landkeis Druck auszuüben, damit die Stadt

endlich die Baugenehmigung bekommt, möchte Stadtvertreterin Hansow wissen.

 

Frau Fleck antwortet, dass es daran liegt, dass für die Landkreis nur 2 Brandschutzprüfer

arbeiten und diese überlastet sind. Die Stadt hat die Angelgenheit bereits dringend

gemacht und Bemühungen seitens des Landkreises wurden zugesagt.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, den Bürgermeister und seine Stellvertreter zu

ermächtigen, die Aufträge für die ausgeschriebenen Leistungen für das Vorhaben Erweiterungsneubau der Grundschule Eggesin und Ertüchtigung der Raumakustik zu

erteilen. Die Stadtvertreter werden über die Auftragsvergabe informiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         15

         0

        0