29.06.2023 - 5.7 Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde plant im Bereich der Feuerwehr einen Spielplatz anzulegen. Es ist geplant, mehrere Spielgeräte anzuschaffen. Die Gemeinde teilt der Verwaltung mit, welche Spielgeräte für den neuen Spielplatz vorgesehen sind. Durch die Verwaltung wird ein entsprechendes Leistungsverzeichnis vorbereitet und eine Vergabe durchgeführt. Nach erfolgter Ausschreibung wird durch die Verwaltung ein Vergabevorschlag erarbeitet. Um die Leistungen zeitnah vergeben zu können ist es erforderlich, den Bürgermeister und seinen Stellvertreter zu ermächtigen, die Leistungen an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu vergeben. Die Gemeindevertreter werden in der nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.

 

 

Herr Schöne legt mehrere Varianten vor. Die Variante Kletterturm ohne Dach mit Schaukel für ein Kind und ein Kleinkind sowie eine Netzschaukel. Als Fallschutz soll Sand dienen. Des Weiteren kann man sich noch eine Federwippe und eine Holzbank für die Eltern, die jedoch einbetoniert werden soll, vorstellen. Der finanzielle Rahmen beläuft sich auf ca. 25.000 €.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertreter beschließen den Bürgermeister und seinen Stellvertreter zu ermächtigen, die ausgeschriebenen Leistungen für die neu zu beschaffenden Spielgeräte an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0