26.06.2023 - 6.2 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Satzung vom 25.07.2019 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze

zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge als Anlage zur Stammsatzung.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt für 2024 den neuen Gebührensatz

für Flächen in Bewirtschaftung des WBV Uecker-Haffküste      in Höhe von   8,42 Euro/GE,

für Flächen in Bewirtschaftung des WBV „Landgraben“            in Höhe von   5,10 Euro/GE,

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 10/11 in Höhe von 15,19 Euro/ha,

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 12      in Höhe von 16,31 Euro/ha

und für Flächen im Einzugsgebiet des Deiches Polder 10/11    in Höhe von   9,96 Euro/ha.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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