22.06.2023 - 7.9 Ermächtigung der Bürgermeisterin und ihrer Stel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Für die Leistungen zum Ausbau der Lindenstraße wird in Kürze das Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Die Auftragsvergabe kann unmittelbar nach der Submission und entsprechender Angebotsauswertung erfolgen.

 

Gemäß Hauptsatzung der Stadt Eggesin sind in diesem Fall für die Beschlussfassung zur Auftragsvergabe abhängig von der Auftragssumme entweder der Hauptausschuss oder die Stadtvertretung zuständig. Um eine zeitnahe Beauftragung zu gewährleisten, wird empfohlen, nach Vorlage der Angebotsauswertung sowie des Vergabevorschlages die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterinnen zu ermächtigen, den Auftrag für die zu vergebenden Leistungen zu erteilen. Die Stadtvertretung wird über das Ergebnis informiert.   

 

In den Beschlussvorlagen sollte zukünftig bei den finanziellen Auswirkungen das Produkt und das Sachkonto vermerkt werden, so Stadtvertreter Schulz.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt einstimmig, die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterinnen zu ermächtigen, den Auftrag für die zu vergebenden Leistungen zum Ausbau der Lindenstraße zu erteilen. Die Stadtvertretung wird über das Ergebnis informiert.   

  

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

            15

              0

              0